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   OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 13 U 111/07   

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https://dejure.org/2008,19929
OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 13 U 111/07 (https://dejure.org/2008,19929)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2008 - 13 U 111/07 (https://dejure.org/2008,19929)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2008 - 13 U 111/07 (https://dejure.org/2008,19929)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Werthaltigkeit eines Nachlasses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276; BGB § 2303; BGB § 2311
    Darlegungs- und Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der Werthaltigkeit des Nachlasses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2009, 77
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 29.06.1989 - 7 U 293/88

    Schadensersatzanspruch auf Grund verzögerter Beantragung des Konkursverfahrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 13 U 111/07
    Bei Überschuldung des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls entsteht überhaupt kein Pflichtteilsanspruch (OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 1283).

    Maßgebend für das Entstehen des Pflichtteilsanspruchs sind nicht die Angaben des Erben; entscheidend ist allein der objektive Bestand und Wert des Nachlasses (OLG Stuttgart, NJW-RR 89, 1283).

  • BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 13 U 111/07
    Zum Einen kann eine Umkehr der Beweislast kein Instrument der Beweiserleichterung im Einzelfall sein; ihrer Verteilung liegen generalisierende Risikozuweisungen zugrunde, weshalb eine von der gesetzgeberischen Wertung abweichende Beweislastverteilung normativer Regelungen, bei strukturell bedingten Schwierigkeiten der Modifizierung der Darlegungslast bedarf (Zöller-Greger, ZPO , 26. Aufl., Vor § 284 Rn. 17, 27; BVerfG NJW 2000, 1483; BGH NJW 2005, 2395, 2397).
  • BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93

    Aufbürdung der Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 13 U 111/07
    Zum Einen kann eine Umkehr der Beweislast kein Instrument der Beweiserleichterung im Einzelfall sein; ihrer Verteilung liegen generalisierende Risikozuweisungen zugrunde, weshalb eine von der gesetzgeberischen Wertung abweichende Beweislastverteilung normativer Regelungen, bei strukturell bedingten Schwierigkeiten der Modifizierung der Darlegungslast bedarf (Zöller-Greger, ZPO , 26. Aufl., Vor § 284 Rn. 17, 27; BVerfG NJW 2000, 1483; BGH NJW 2005, 2395, 2397).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 74/52

    Berechnung des Pflichtteilanspruchs. Umstellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 13 U 111/07
    Der Bundesgerichtshof hat zwar für den Fall der schuldhaften Verletzung der Auskunftspflicht durch den Erben die Frage aufgeworfen, ob sich die Beweislast umkehrt oder die Auskunftspflichtverletzung bei der Beweiswürdigung zu Gunsten der Pflichtteilsberechtigten zu würdigen ist; weil es im konkreten Fall darauf nicht ankam, hat er die Frage jedoch offen gelassen (BGHZ 7, 134, 136).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2002 - 16 U 10/02
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 13 U 111/07
    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auch darauf, dass hinreichend substanziiert geltend gemachte Verbindlichkeiten nicht bestehen (MüKo-Lange, BGB , 4. Aufl., § 2311 Rn. 10; OLG Ffm, ZEV 03, 364).
  • BGH, 10.03.2010 - IV ZR 264/08

    Auskunftspflichtverletzung des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten:

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZEV 2009, 36 (m. Anm. Löffler jurisPR-FamR 3/2009 Anm. 4) veröffentlicht ist, hat ausgeführt, ein Pflichtteilsanspruch der Kläger bestehe wegen Überschuldung des Nachlasses nicht.
  • LG Hagen, 08.02.2017 - 3 O 171/14

    Auswirkung einer Pflichtteilsentziehung auf die Pflichtteilsberechtigung eines

    Zwar ist der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich auch für das Nichtbestehen der von den Erben in der Auskunft angegeben Nachlasspassiva darlegungs- und beweisbelastet (OLG Brandenburg, Urt. v. 05.11.2008 - 13 U 111/07, juris Rn. 10; MüKoBGB/Lange, 7. Aufl. 2017, § 2311 Rn. 1), weil er ungeachtet seiner Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche die rechnerische Höhe seiner Zahlungsansprüche einschließlich aller Berechnungsfaktoren darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat.
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